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Beglaubigung von Übersetzungen

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Beglaubigte Übersetzung Englisch, Französisch ...

Seit 1990 bekommen Sie bei uns eine beglaubigte Übersetzung Englisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch usw. Die meisten dieser beglaubigte Übersetzungen sind Englisch-Übersetzungen, die von Georg Eisenmann, staatlich geprüfter Übersetzer für Englisch (und Diplom-Betriebswirt), beglaubigt werden.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem beeidigten Übersetzer bestätigt  worden ist. Dabei setzt der “beglaubigte Übersetzer” seine Unterschrift und seinen Stempel mit einer Beglaubigungsformel unter die Übersetzung. Der Übersetzer bestätigt dabei sowohl Richtigkeit als  auch Vollständigkeit der Übersetzung, die er übrigens nicht unbedingt selbst erstellt haben muß.

Wozu dient diese?

Beglaubigte Übersetzungen werden stets für amtliche oder halbamtliche Zwecke benötigt. Nur einige Beispiele: Abiturzeugnis, Scheidungsurteile vor einer neuen Eheschließung, Verträge, Handelsregisterauszüge, Geburtsurkunden, Urkunden im Rahmen eines Wechsels der Staatsbürgerschaft oder Anerkennung von Diplomzeugnisse.

Beglaubigte Übersetzungen als Qualitätsgarantie?

Da beglaubigte Übersetzungen nur von einem beeidigten Übersetzer angefertigt werden darf, kann man diese Art der Übersetzung tatsächlich als Qualitätssiegel ansehen. Die den beeidigten Übersetzer bestellenden Gerichte überprüfen auch die bildungsrelevanten Anforderungen für die Beeidigung. Nur geprüfte Übersetzer werden vereidigt und dürfen somit eine Übersetzung beglaubigen.

Benötige ich eine Apostille?

Die Apostille ist eine Beglaubigung einer Urkunde. Sie wird meist von einem Landgericht erstellt. Sie beglaubigt weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit der Übersetzung, sondern bestätigt lediglich Funktion und Unterschrift des Unterzeichners der zugrunde liegenden Urkunde. In Baden-Württemberg und anderen Bundesländern ist vor der Einholung der Apostille ein Gang zum Notar nötig, der jedoch auch nicht die Übersetzung prüft, sondern die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt.  In anderen Bundesländern prüft manchmal das Gericht, ob der jeweilige Übersetzer im Gerichtsbezirk registriert ist. Ob Sie nun eine Apostille benötigen, hängt von der Behörde ab, die die jeweilige Urkunde annimmt.

Wieso lautet die Homepage www.uebersetzung-beglaubigte.de ...

und nicht www.beglaubigte-übersetzung.de? Die letztere Internetdomain war leider schon vergeben, wäre aber sicherlich der elegantere Seitenname gewesen. 

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